könnte mir jemand die Befischungsordnung dazu mal schicken bzw. auf die Internetplattform stellen! Ich bin mir immer noch nicht sicher von wo bis wo ich an der Hunte Angeln darf! Es steht immer nur Kreisgrenze Vechta/ Diepholz bis Huntebrücke in Tungeln!
1. Welche Brücke ist die Huntebrücke in Tungeln? Dort sind zwei Brücken! 2. Kreisgrenze Vechta/Diepholz gibt es da nen Punkt woran man sich richten kann? Brücke, Ort oder sowas 3. Darf ich beidseitig die ganze Strecke der Hunte beangeln?
Hoffe ihr könnt mir helfen und vielleicht hilft es ja auch anderen!
Ich hab mir das eigentlich bisserl einfacher vorgestellt, dir diese Frage zu beantworten....aber so einfach war es dann doch nicht Trotzdem bin ich fündig geworden:
zu 1.: Es ist die 2. Brücke gemeint... sprich: Oldenburgerstraße
ZitatStraßenbrücke zwischen Tungeln und Oldenburg / Kreyenbrück
Bei der Hunte Oberhalb ist die Grenze an der Kreisgrenze Vechta/Diepholz übersetzt: Du darfst hier bis zum Stau III in Varenesch angeln Der Stau III befindet sich östlich von Varenesch, genauer gesagt in Höhe der Fischteiche. (Quelle: http://www.fischereiverein-colnrade&.../karte.html) Du findest den Stau oberhalb von "Lahr"
zu 3.: Hier kann ich dir keine 100%ige Antwort geben, aber:
Zitat9. Hunte: Sie darf beidseitig befischt werden
noch ein kleiner Zusatz zur Kreisgrenze Vechta. Die befindet sich oberhalb des Staus Markonah auf Goldenstedter Seite am Grenzstein.
Ich habe noch eine Frage zu den Bedingungen zur Aschenbeckschen Insel. Dürfen die Mitglieder der Besatzgemeinschaft nun an der Verlängerung angeln oder nur am Ehemaligen Lauf der Hunte oder beides?